Neue Gesetzeslage bei Verkehrsverstößen im Urlaub beachten
Donnerstag, den 1. Juli 2010Neue Gesetzeslage bei Verkehrsverstößen im Urlaub beachten
Oberursel (ots) – Zum 1. Oktober 2010 tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, das die Ahndung von Verkehrsverstößen über die Grenzen des Urlaubslandes hinaus möglich macht. Im Ausland verhängte Geldbußen werden dann von deutschen Behörden verfolgt. Obwohl das Gesetz erst zum Oktober in Kraft tritt, können auch bereits Fahrverstöße zwischen Juni und September geahndet werden, wenn der Bußgeldbescheid erst nach dem 30. September bei den zuständigen Behörden eingeht. Eine Vollstreckung ist dann aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten möglich, wenn ein Verstoß mehr als 70 Euro beträgt. Diese Summe wird oft schnell erreicht, da Bußgelder im Ausland meist höher sind als in Deutschland. Das Strafgeld darf der Staat behalten, der es eingetrieben hat. “Autofahrer sollten die neue Gesetzeslage bei ihrem Fahrverhalten im diesjährigen Sommerurlaub berücksichtigen. Selbst kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen können die Urlaubskasse stark beanspruchen”, kommentiert Norbert Wulff, Vorstand der DA Direkt Versicherung das neue Gesetz. Kompletten Beitrag lesen